ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie
bei dem Online-Shop der
Wasserklinik24
Reichenhaller Str. 51
14199 Berlin
Geschäftsführer: Jürgen Kroll
tätigen.
(2) Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an
Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der
PROVITEC Trinkwasseraufbereitungstechnologie GmbH
(nachfolgend PROVITEC genannt),
Raiffeisenstraße 26, D-94110 Wegscheid (Sitz der Gesellschaft)
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
gelten diese AGB als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis
auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Preise
Die in unserer Preisliste genannten Preise sind Nettopreise in EURO, zzgl. der
gesetzlichen MwSt. Berechnet werden die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.
§ 3 Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Versand- und
Verpackungskosten berechnen wir zu unseren Selbstkosten.
§ 4 Liefer- und Leistungsverzug
a) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform.
b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die der PROVITEC die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich
erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten der
PROVITEC oder deren Unterlieferanten eintreten -‚ hat die PROVITEC auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen die PROVITEC, die Lieferung, bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
c) Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert ist der Käufer nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die
PROVITEC von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die
PROVITEC nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
d) Die PROVITEC ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es
sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
e) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der PROVITEC setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Käufers voraus.
f) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die PROVITEC berechtigt, Ersatz
des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs
geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen
Untergangs auf den Käufer über.
§ 5 Rechte des Käufers wegen Mängel
a) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert;
die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab
Lieferung der Produkte.
b) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der PROVITEC nicht befolgt,
Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängeln der Produkte, wenn
der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer
dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
c) Der Käufer muss der PROVITEC unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes, Mängel schriftlich
mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist
nicht entdeckt werden können, sind der PROVITEC unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
d) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte einen Mangel
aufweisen, verlangt die PROVITEC nach seiner Wahl, dass das mangelhafte
Teil zur Reparatur an die PROVITEC geschickt wird.
e) Schlägt die Nachbesserung (bis zu 3 mal) nach angemessener Frist fehl, kann
der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder
vom Vertrag zurücktreten.
f) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen (siehe auch
Garantieleistungen in den Bedienungsanweisungen).
g) Ansprüche wegen Mängeln gegen die PROVITEC stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
a) Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der PROVITEC. Erlischt das (Mit-) Eigentum der PROVITEC durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des
Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf
die PROVITEC übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum der
PROVITEC unentgeltlich. Ware, an der der PROVITEC (Mit-) Eigentum
zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
b) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug
ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
c) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird
der Käufer auf das Eigentum der PROVITEC hinweisen und diese unverzüglich
benachrichtigen, damit die PROVITEC seine Eigentumsrechte
durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der PROVITEC die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug –
ist die PROVITEC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen.
§ 7 Zahlung
Rechnungen können in Vorkasse (Überweisung) oder per Bankfinanzierung
bezahlt werden.
§ 8 Haftung
a) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung,
einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die PROVITEC für jede
Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.
Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus
Schadensersatzansprüchen Dritter, sowie auf sonstige mittelbare und
Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der
PROVITEC garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den
Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
c) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Abschnitten a und b
gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der PROVITEC
entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale,
für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
d) Soweit die Haftung der PROVITEC ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertriebspartner und Erfüllungshilfen
der PROVITEC.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
a) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der
PROVITEC und Käufer gilt das Recht der BRD. Die Bestimmungen des UNKaufrechts
finden keine Anwendung.
b) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Passau ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
PROVITEC Trinkwasseraufbereitungstechnologie GmbH
– Stand 04.2017 –